Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
wie bereits kommuniziert, verfolgt die Vorstandschaft des TSV 1877 Ebersberg den Plan, unseren Verein im Wege einer Verschmelzung nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG) mit dem TC Ebersberg (Tennisclub Ebersberg) zu fusionieren. Die Umsetzung dieses Vorhabens schreitet nun weiter voran. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen ergänzende Informationen zum weiteren Verfahren, sowie zu Ihren Rechten als Vereinsmitglied im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung übermitteln.
Der Verschmelzungsvertrag sowie der Verschmelzungsbericht werden ab sofort, zur Einsichtnahme für alle Mitglieder in der jeweiligen Geschäftsstelle ausgelegt. Die Unterlagen können nach vorheriger Anmeldung in der Geschäftsstelle des TSV Ebersberg oder im Clubheim des TC Ebersberg eingesehen werden. Die Auslegung erfolgt dabei nach den gesetzlichen Vorschriften des § 101 UmwG. Auf Wunsch kann Ihnen auch eine Kopie zur Verfügung gestellt werden.
Die Auslegung erfolgt auch unabhängig davon weiterhin gem. § 101 UmwG im Vorfeld der noch anzusetzenden Mitgliederversammlung.
Auf diesem Weg räumen wir jedem Mitglied die Möglichkeit ein, die Unterlagen vor der Beschlussfassung in Ruhe einzusehen und sich ein umfassendes Bild über Inhalt, Ziele und Auswirkungen der geplanten Verschmelzung zu verschaffen.
Nach dem Umwandlungsgesetz ist eine Prüfung des Verschmelzungsvertrages bei Vereinen grundsätzlich gem. § 100 S.1 UmwG nicht erforderlich. Jedoch ist der Entwurf des Verschmelzungsvertrages durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer (Verschmelzungsprüfer, §§ 9–12 UmwG) zu prüfen, wenn dies mindestens zehn Prozent (10 %) der Vereinsmitglieder schriftlich verlangen (§ 100 S. 2 UmwG).
Eine Durchführung der Verschmelzungsprüfung führt zu einem erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, informieren wir Sie daher bewusst frühzeitig über die bestehenden Rechte und bitten darum, ein entsprechendes Prüfungsverlangen bis spätestens 30.03.2026 an uns zu kommunizieren.
Ein solches Verlangen führt dazu, dass eine sachverständige Prüfung des Vertrages durchgeführt wird. Ziel dieser Prüfung ist es, die Mitglieder durch eine unabhängige fachliche Einschätzung zusätzlich abzusichern.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen zum Verfahren und zu den zur Einsicht ausgelegten Unterlagen zur Verfügung. Weitere Details zur Mitgliederversammlung einschließlich Einladung, Tagesordnung sowie den genauen Modalitäten der Einsichtnahme erhalten Sie in einer separaten Mitteilung.
Martin Schedo
1. Vorsitzender



